AGB - Tierfotografie - Jana Hartmann Fotografie

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AGB

I Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jana Hartmann - Jana Hartmann Fotografie (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktage ab der Buchung eines Shootings schriftlich widersprochen wird. Jegliche Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Werden zwischen Fotograf und Auftraggeber abweichende Vereinbarungen schriftlich festgehalten, gelten diese AGB.

II Auftragserteilung und Terminvereinbarung
Mit der Buchung/Vereinbarung eines Shootings entsteht ein Vertrag zwischen Kunde und Fotograf. Durch mündliche oder schriftliche Bestätigung (E-Mail, Messenger, SMS, Whats App) kommt dieser zustande.
Während des Shootings kann der Kunde eigene Wünsche einbringen, für deren genaue Ausführung übernimmt der Fotograf jedoch keine Garantie.
Im Anschluss an das Shooting werden dem Kunden die Bilder in einer privaten Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Bilder hängt vom gebuchten Paket ab, für zusätzliche Bilder fallen Zusatzkosten an.
Ist der Kunde mit der Leistung des Fotografen nicht zufrieden, so muss der Fotograf ihm nicht entgegenkommen.

III Preise und Vergütung
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Dazu kommt keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Materialkosten, Studiomiete etc.) sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Die Kosten für das Shooting müssen spätestens am Tag des Shootings (vor Beginn des Shootings) dem Fotografen überwiesen oder bar ausgezahlt werden. Zusätzliche Bilder müssen nach der Auswahl der entstandenen Bilder, vor dem Erlangen, dem Fotografen gezahlt werden. (Fehlen Beträge oder zahlt der Kunde nicht, erhält dieser auch keine Bilder.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Alben etc. Eigentum des Fotografen.
Gewünschte Änderungen der Bilder seitens des Auftraggebers tragen Mehrkosten. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb von 30 Tagen nach, so ist der Auftragnehmer (Jana Hartmann - Jana Hartmann Fotografie) dazu berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages vom Auftraggeber zu verlangen. Bei erfolgloser Mahnung behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.

IV Stornierung und Terminverschiebung
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann er ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin für das Shooting beanspruchen.
Sollte es zur Absage eines gebuchten Termins seitens des Auftraggebers kommen, dessen Gründe der Auftragnehmer nicht vertreten kann kommen, fallen 20% der Kosten des gebuchten Shootings an. Wird das Shooting später als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht abgesagt, muss das gebuchte Shooting vollständig gezahlt werden.
Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
Bei wiederholtem Verschieben gelten die gleichen Kosten wie oben genannt.
Der Fotograf ist ebenfalls dazu berechtigt, aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, unpassendes Wetter, etc.) den vereinbarten Shootingtermin abzusagen und zu verschieben. Der Auftraggeber muss hiervon telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

V Bildbearbeitung
Der Fotograf ist hinsichtlich der Gestaltung der Fotos bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen erteilt wurden.
Durch vorherige gesehene Werke (Homepage, Instagram, Facebook etc.) ist dem Auftraggeber die Bildsprache des Fotografen bekannt und diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Nachträgliche Umgestaltung oder Nachbearbeitung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.

VI Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Fotograf hat das Urheberrecht an den entstandenen Fotos und kann lediglich das Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung, außer, wenn der Fotograf es dem Auftraggeber gestattet. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. anders genutzt  (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat), so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Eine Veröffentlichung ist im nichtkommerziellen und wettbewerbsfreien Bereich möglich, wobei hier auf den Fotografen zu verweisen ist (z.B. bei Bilderwettbewerben, Zeitschriften).
Jegliche Veränderung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Fotos ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. Zeitschriften), wenn keine Erlaubnis seitens des Fotografen erteilt wurde.
Der Fotograf hat das Recht, eine Auswahl der Bilddateien welche der Auftraggeber erhält, als Präsentation der eigenen Arbeit gegenüber potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden zu nutzen. Dies gilt nicht für die Veröffentlichung, hierfür benötigt der Fotograf eine Einwilligung des Auftraggebers.

VII Haftung
Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen der Fotos durch andere Agenturen oder Dienstleister ausführen zu lassen.
Mängel müssen innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Bilder dem Fotografen mitgeteilt werden. Ist diese Frist abgelaufen, gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei.
Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddateien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung der Bilder erfolgt ohne Gewähr.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline, liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeit.

VIII Datenschutz
Persönliche Daten die für den Geschäftsverkehr erforderlich sind, werden vom Fotografen bis zum Abschluss des Auftrages oder der Beendigung einer Geschäftsbeziehung gespeichert, sofern dem nicht widersprochen wird.
Der Fotograf ist dazu verpflichtet, alle ihm im Rahmen des Auftraggebers bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Daten werden benötigt um den Auftrag seitens des Fotografen auszuführen.
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte seitens des Fotografen weitergeleitet, wenn dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist (z.B. Picdrop Anbieter, Anbieter der Fotoprints etc.). Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte seitens des Fotografen z.B. zu Zwecken der Werbung erfolgt nur, nach Einwilligung des Auftraggebers.

IX Vertragsstrafe und Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urheberrechtvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

X Sonstiges
Im Umkreis von 20 km um Bretten sind die Fahrtkosten im Preis inklusive. Für jeden weiteren begonnenen Kilometer fallen 0,30 € an.



© Copyright - Jana Hartmann Fotografie
Kontakt: jana@janahartmannfotografie.de
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